Guten Stoff für neue und hitzige Diskussionen bieten zur Zeit einige Abmahnungen, die Künstler erreichen, darunter eine, die ein freier Journalist über seinen Anwalt verschicken ließ. Waren es vor kurzem noch die Debatten über eine Neuordnung der Rechtelage über geistiges Eigentum von Musikschaffenden und deren geringe Bezahlung in Zeiten digitaler Streamingdienste, mahnte dieser Anwalt eine Musikerin ab, die auf ihrer Homepage einen Text – eine positive Konzertkritik – komplett veröffentlichte, der zuvor in einer Lokalzeitung erschienen ist. Dieser Vorgang wurde von Scarlett O öffentlich gemacht: Angeblich habe sie den Journalisten um Erlaubnis gebeten und er habe auch zugestimmt. Die Forderung im Anwaltsschreiben beträgt trotzdem rückwirkend 1.900 Euro pro Nutzungsjahr. Auf Grund der rechtlichen Grauzone erfreuen sich neuerdings Abmahnungen aufgrund im Internet fremdveröffentlichter Inhalte reger und wachsender Beliebtheit. Die Musikerin Scarlett O jedenfalls verweigerte vorerst die Zahlung und rief andere Musikschaffende zu Solidarität gegen solche Praktiken auf. Neben ihrer Verärgerung über den Anwalt, polemisiert sie allerdings bei dieser Gelegenheit über Journalisten, und dass sie ja eigentlich mit der Veröffentlichung dieses Textes auf der Homepage auch Werbung für die Journalisten mache. Wenn das so ist, wird es wohl Zeit einfach mal Danke zu sagen. Oder?
Text: A. Käßner
Den Artikel lesen in der Melodie&Rhythmus 5/2013, erhältlich ab dem 30. August 2013 am Kiosk, im Bahnhofsbuchhandel oder im Abonnement. Die Ausgabe können Sie auch im M&R-Shop bestellen.