Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Verlag 8. Mai GmbH für Zeitschriftenabonnements
Die nachstehenden AGB sind Bestandteil der zwischen der Verlag 8. Mai GmbH und den Abonnenten geschlossenen Belieferungsverträge.
(1) Zustandekommen des Abonnementvertrages
Auf Grundlage einer Bestellung kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Abonnements durch den Verlag oder mit der Erstlieferung der Zeitschrift der Abonnementvertrag zustande. Die Lieferung beginnt mit der nächstmöglichen Ausgabe oder zu einem vom Abonnenten gewünschten späteren Termin.
(2) Zahlungsbedingungen und Mindestlaufzeit
Für Abonnementverträge gilt die Vorauszahlung des Jahrespreises als verbindliche Zahlungsbedingung. Für unbefristete Abonnements gilt eine anfängliche Mindestlaufzeit von einem Jahr, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des jeweiligen Liefer-/Rechnungsjahres gekündigt wurde (siehe Punkt 6). Der Bezugspreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Preisänderungen gelten ab dem angegebenen Zeitpunkt. Sie werden zuvor in der Zeitschrift veröffentlicht, eine zusätzliche Benachrichtigung der Abonnenten erfolgt nicht. Preisänderungen werden mit Beginn des jeweils nächstfolgenden Abonnementjahres wirksam. Bereits im Voraus geleistete Zahlungen sind von der Erhöhung nicht betroffen.
(3) Änderungen, Unterbrechungen und Nachsendungen
Zeitweilige oder ständige Änderungen im Vertrag (Lieferanschrift bei Urlaub oder Umzug, Bankverbindungen, Zahlweise u. ä.) können nur termingerecht bearbeitet werden, wenn der Verlag mindestens drei Wochen vor Änderungsbeginn eine die notwendigen Daten beinhaltende Mitteilung erhält.
(4) Zustellung und Lieferstörungen
Die Zustellung erfolgt durch die Deutsche Post frei Haus. Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich anzuzeigen, damit für Abhilfe gesorgt werden kann. Für Nichtlieferung, verspätete Lieferung oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für im Ausland ausbleibende Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden.
(5) Zahlungsstörungen
Möglicherweise fehlerhafte Lastschrifteinzüge bitten wir direkt beim Verlag zu reklamieren. Rücklastgebühren, die durch Kreditinstitute auf Grund eines Widerspruchs des Abonnenten oder mangels Deckung erhoben wurden, werden dem Abonnenten weiterbelastet.
(6) Vertragsbeendigung
Zeitschriftenabonnements können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des jeweiligen Liefer- /Rechnungsjahres gekündigt werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kündigungen sind schriftlich an Aboservice, Verlag 8. Mai GmbH, Torstr. 6, 10119 Berlin zu richten.
(7) Erfassung der Vertragsdaten
Die Vertragsdaten werden in einem Datenverarbeitungssystem gespeichert, gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus. Sie werden ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung verwendet. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
(8) Gerichtsstandsregelung
Macht der Verlag Ansprüche in einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend, ist der Gerichtsstand Berlin. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Abonnementvertrag resultieren, ist der Sitz des Verlages (Berlin), sofern es sich bei dem Bezieher um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.
Stand: März 2009