Zum Klassencharakter der neuen Polizeigesetze
Mesut Bayraktar
I. Polizeigewalt ist organisierte Gewalt der Bürgerlichen gegen das Selbstorganisieren der Leidenden. Zielscheibe ist der Mensch im Zustand der Revolte seines Körpers gegen das Leiden, das ihm der Verwertungsprozess des Kapitals zufügt. Arbeitsplatz der Polizeigewalt ist die Straße, Arbeitsgegenstand der revoltierende Körper und Arbeitszeit jene Freizeit der Leidenden, die verlängerte Arbeitszeit ist. Am 1. Juni 2013 war ich in Frankfurt im Europaviertel in der Nähe der europäischen Zentralbank. Die sogenannte Euro-Krise befand sich auf einem Höhepunkt. Inmitten von zehntausend Menschen war ich das erste Mal auf einer großen Demonstration und fühlte mit jedem Schritt den Schritt einer Bewegung von Zehntausenden. …
II. 2013 war der Anfang einer Entwicklung, die 2017 mit den G20-Protesten in Hamburg ihren qualitativen Sprung vollzog. …
III. Gewalt ist eine ökonomische Potenz in der Klassengesellschaft. Sie ist das wesentliche Moment in der ursprünglichen Akkumulation. …
IV. Der Polizeibeamte trägt die repressiv-bürokratische Charaktermaske des Wertgesetzes. …
V. Die Polizei ist ein System der Ordnung, in dem sich die Macht selbst applaudiert. …
VI. Der Unterdrückte blickt mit Argwohn und Widerwillen auf den Polizisten. Er weiß: Der Polizist verlässt seine Wohnung, um zu ihm zu gehen. …
Der komplette Beitrag erscheint in der Melodie & Rhythmus 4/2019, erhältlich ab dem 13. September 2019 am Kiosk, im Bahnhofsbuchhandel oder im Abonnement. Die Ausgabe können Sie auch im M&R-Shop bestellen.