Nur zwei Klicks und schon ist das aktuelle Video von Bosse oder Judith Holofernes auf einer Internetseite oder einem Blog eingebaut. Einbetten nennt sich die Funktion, die fast alle bekannten Videoplattformen anbieten. Damit könnte bald Schluss sein. Die österreichische Verwertungsgesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) setzt sich für eine Änderung der Vergütungspflicht im Internet ein und fordert unter anderem, die Einbettung von Musikvideos kostenpflichtig machen. GEMA-Sprecherin Ursula Goebel erklärte Anfang Februar gegenüber netzpolitik.org, dass sich auch die deutsche Verwertungsgesellschaft eine solche Lösung vorstellen könnte: »Einfache Hyperlinks sind keine relevante Nutzungshandlung. Ohne diese würde das Internet nicht funktionieren. Embedded Content, bei dem für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt, sollte hingegen lizenziert werden.« Mit einer solchen Lizenzierung könnte es zu einer doppelten Vergütung kommen. Aktuell bezahlen YouTube & Co bereits Linzenzgebühren für die Werke, deren Urheber von der GEMA vertreten werden. Noch handelt es sich um Gedankenspiele. Sollten sie Realität werden, dürfte das Teilen eingebetteter Videos rapide abnehmen. Zum Missfallen der Urheber, die eine deutlich kleinere Reichweite ihrer Clips erzielen werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird entscheiden müssen, ob es sich beim Einbetten um eine »urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung« handelt. Diese Frage hat er 2013 vom Bundesgerichtshof weitergereicht bekommen.
Text: Jonas Pohle
Der Artikel erscheint in der Melodie&Rhythmus 2/2014, erhältlich ab dem 28. Februar 2014 am Kiosk, im Bahnhofsbuchhandel oder im Abonnement. Die Ausgabe können Sie auch im M&R-Shop bestellen.