Foto: owieole
Vielleicht wollte das Landesamt für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern auch nur gegen das deutsche Urheberrecht Stellung beziehen, als es – ohne Erlaubnis, ohne Quellenangabe und ohne Zahlung eines Honorars – ein Bild des Berliner Fotografen Sebastian Pohle für ihren Verfassungsschutzbericht 2012 benutzte. Denn in der Kategorie »Strukturen des linksextremen Antifaschismus« wurde mit diesem Foto auf Seite 58 die Band Feine Sahne Fischfilet abgebildet.
Gegen diesen Diebstahl wehrte sich der Fotograf – erfolgreich.
Am 8.April erging ein Urteil des Landgerichts Berlin: Der Verfassungsschutz darf das Urheberrecht nicht ignorieren. Feine Sahne Fischfilet posteten nach der Verhandlung: »Sieg gegen den Verfassungsschutz! Es wurde eine Unterlassung erwirkt, und sie müssen das Foto von uns aus ihrem Bericht rausnehmen. Zudem haben sie die kompletten Gerichtskosten und Anwaltskosten vom Kläger zu tragen.« Vor Ort wurde von der Band auch gleich eine Flasche Sekt geköpft.
(red)
Der Artikel erscheint in der M&R 3/2014, erhältlich ab dem 25. April 2014 am Kiosk, im Bahnhofsbuchhandel oder im Abonnement. Die Ausgabe können Sie auch im M&R-Shop bestellen.