Pink Floyd verbieten den Verkauf einzelner Songs Als hätte EMI nicht genug Probleme, suchte das Label in den letzten Jahren eine Kraftprobe mit Pink Floyd. Deren Gesamtwerk ist nach dem Beatles-Katalog die wichtigste Umsatzquelle für EMI. Für ein Label, das nur noch Depeche Mode, Coldplay, Robbie Williams oder Jean Michel Jarre auf seiner Starliste hat, ist Pink Floyd fast überlebenswichtig.
Der Streit eskalierte, als sich Pink Floyd gegen den Verkauf einzelner Songs über iTunes wehrten. Die Band – die in diesem Fall tatsächlich als Band handelte, was offenbar nur noch vor Gericht funktioniert –, war der Meinung, der Vertrag in der Fassung von 1999 sei eindeutig. Er gestattete den Verkauf Floyd‘scher Musik nur als komplette Alben. EMI sah das anders. 1999 ahnte noch niemand, dass zehn Jahre später ein Downloadmarkt existieren würde, in dem sich Einzeltitel gut und teuer verkaufen lassen. Der von Apple durchgesetzte Mondpreis von 99 Cent je Song ist schließlich nichts anderes als die Wiederholung der guten alten Zeit, als die Plattenfirmen ihre Kunden mit überteuerten CDs über den Tisch ziehen konnten. Im Kern drehte sich der Streit um die Auslegung des Wortes »record« im Vertrag, was EMI als »to the physical thing« deutete. Weil sich Titel wie »Wish You Were Here«, »Time« oder »Money« ungleich öfter verkaufen als die dazugehörigen Alben, wollte sich EMI diese Einnahmequelle nicht verstopfen lassen und riskierte einen Rechtsstreit. Pikanterweise gab es einen zweiten Klagepunkt: Pink Floyd fühlten sich bei den Einnahmen aus den Einzelverkäufen betrogen. Offenbar hat EMI kassiert, ohne abzurechnen.
Der Streit ist beigelegt – doch anders als von EMI erhofft. Das Gericht urteilte für Pink Floyd und untersagte die Verkäufe einzelner Songs, egal, ob online oder im Einzelhandel. Und es verdonnerte EMI zu einer Nachzahlung für einbehaltene Tantiemen aus den Online-Verkäufen. Und nun das Happy End: Unmittelbar nach dem Prozess unterschrieben Pink Floyd und EMI einen neuen Vertrag. Jetzt haben sich alle wieder lieb.
Jürgen Winkler
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