Die Gewerkschaft ver.di bietet Kulturschaffenden und Künstlern weit mehr als nur Rechtsschutz
Gerhard Manthey
»Kultur ist, wie der Mensch lebt und arbeitet.« So stand es im Grundsatzprogramm des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aus dem Jahr 1977, so stand es auch in den Grundsatzbeschlüssen der IG Druck und Papier, der Gewerkschaft Kunst im DGB und der Rundfunk-Fernseh-Film-Union ( RFFU) zur Gründung der gemeinsamen IG Medien – Druck und Papier, Publizistik und Kunst im April 1989. »Gewerkschaft ist der arbeitende Mensch plus Solidarität für ein Leben in Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit« – das war und ist ihr Auftrag. Gewerkschaft ist eben nicht der Vorsitzende oder die Hauptamtliche, sondern die Summe aller Mitglieder in ihrer Zusammenarbeit für deren ureigene Interessen. Gelehrt wird das an keiner Grundschule, in keinem Gymnasium und erst recht in keinem Bachelor-Studiengang.
Huch, klingt das jetzt etwa alles zu pathetisch? Nein, es beschreibt schlicht die Grundlage, an der gewerkschaftliche Arbeit zu messen ist – sei es einzeln und frei oder im Kollektiv in einem Unternehmen. Gewerkschaftsarbeit ist nämlich in keinem Fall eine Rechtsschutzversicherung. Zwar kann sie zum Prozess führen, auch kann sie einen Menschen in seiner prekären Lage auffangen – aber Gewerkschaftsarbeit beginnt und entwickelt sich schon weit vor dem juristischen Raum. Der Obolus dafür ist in der Regel ein Prozent des Tariflohns oder 0,75 Prozent des Gewinns vor Steuern – und die Bereitschaft, in der Gemeinschaft mitzuarbeiten.
Dieses anspruchsvolle Postulat gilt auch seit dem Jahr 2001 unverändert, als die IG Medien – Druck und Papier, Publizistik und Kunst sich mit vier weiteren Gewerkschaften zur Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammengeschlossen und dort den Fachbereich Medien, Kunst und Industrie gebildet hat. Auch wenn ver.di das Wort »Dienstleistung« im Namen trägt, wäre es verkürzt, darunter einen Verein zu verstehen, der Dienstleistungen anbietet: Gewerkschaft gibt es nicht ohne Solidarität.
Den kompletten Artikel lesen Sie in der Melodie und Rhythmus 3/2016, erhältlich ab dem 29. April 2016 am Kiosk, im Bahnhofsbuchhandel oder im Abonnement. Die Ausgabe können Sie auch im M&R-Shop bestellen.
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