Trotz Abgaben wird die Privatkopie kriminalisiert
In den Diskussionen über den Urheberschutz wird gern ausgeblendet, dass jeder Bürger beim Kauf eines Gerätes, das für Vervielfältigungen geeignet ist, eine Pauschalabgabe zahlt. Mit dieser Abgabe sollen die Urheber für die Anfertigung privater Kopien entschädigt werden:
• PCs oder Laptops mit eingebautem Brenner: 13,65 Euro
• Festplatten: 9,00 bis 34,00 Euro
• CD-Brenner: 8,70 Euro
• DVD-Brenner: 10,68 Euro
• Laserdrucker: 12,50 Euro
• Lasermultifunktionsgeräte und Kopierer: 25,00 bis 87,50 Euro
• Tintendrucker: 5,00 Euro
• Tintenmultifunktionsgeräte: 15,00 Euro
• Scanner: 12,50 Euro
• Thermo- und Tintenfax: 5,00 Euro
• Laserfax: 10,00 Euro
• MP3-Player: 2,56 Euro
• Tonbandgeräte: 1,28 Euro
• Bildaufzeichnungsgeräte: 9,21 Euro
• Mobiltelefone: 12,00 bis 36,00 Euro
• Tonträger: 0,0614 Euro/Stunde Laufzeit
• Bildträger: 0,0870 Euro/Stunde Laufzeit
• Speicherkarten und USB-Sticks: 0,10 Euro
Um die Rechtmäßigkeit einiger Abgaben – z. B. für PCs und Drucker – wird zurzeit vor dem Europäischen Gerichtshof prozessiert. Das hinderte die GEMA nicht daran, zum 01. Juli 2012 die nächsten Erhöhungen bekannt zu geben:
• Speicherkarten: 0,91 bis 1,95 Euro
• USB-Sticks: 0,91 bis 1,56 Euro
Das ist eine Steigerung um bis zu 1.850 Prozent. Dieser Geldsegen bedeutet aber nicht, dass der Abgabenzahler auf Teufel komm raus kopieren darf, weil die Ansprüche der Urheber mit der Pauschalzahlung abgegolten seien. Das Bundesministerium für Justiz stellt klar: »Es gibt kein ›Recht auf Privatkopie‹ zulasten des Rechtsinhabers. Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten.«
Text: Jürgen Winkler, Foto: Axel Schmidt (ddp)
Der Beitrag erscheint in der Melodie&Rhythmus 4/2012, erhältlich ab dem 29. Juni 2012 am Kiosk, im Bahnhofsbuchhandel oder im Abonnement. Die Ausgabe können Sie auch hier bestellen.