Linke Musiker im Visier von Verfassungsschutz, Polizei und Justiz
Ken Merten & Matthias Rude
Kunst lebt von den Fehlern der Welt. Ob sie uns lachen oder weinen macht, wir belachen oder beweinen Abschaffenswertes.« Das schrieb Peter Hacks vor einem halben Jahrhundert. Zustände, die in den Mülleimer der Geschichte gehören, gibt es immer noch zuhauf: Von A wie Abschiebung bis Z wie Zwangsräumung bietet der Kapitalismus genug Stoff für linksorientiertes Musikschaffen. »Alter Geruch schreit nach Zusammenbruch«, sangen schon Slime. Dass der bürgerliche Staat darauf früher oder später antwortet, kann man sich denken.
Im Fall von Slime reagierte das Landeskriminalamt Brandenburg – mit Verzögerung: Nachdem er 30 Jahre lang die deutsche Jugend »schädigen« durfte, wurde der Song »Bullenschweine« 2011 indiziert. »›Slime‹ gehören zu jenen Hassmusikern, die auf Kinder und Jugendliche verrohend wirken«, so die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in ihrem Urteil. Das Fazit des damaligen brandenburgischen Innenministers Dietmar Woidke (SPD) lautete: »Der Song ›Bullenschweine‹ ist ein wirklich widerliches Beispiel für Hass in der Musik. Ich bin deshalb froh, dass das Landeskriminalamt mit seinem Indizierungsantrag Erfolg hatte.«
Musik sei »ein bislang nur wenig beachtetes Agitationsfeld im Linksextremismus«, wusste der bundesweite Verfassungsschutzbericht 2012. Dabei werde sie von Linken »gezielt zur Verbreitung ihrer ideologischen Vorstellungen genutzt« und diene dazu, Teilnehmer für Veranstaltungen zu mobilisieren und, etwa durch »Soli- Konzerte«, Gelder für die »Szenearbeit« zu erwirtschaften.
Den kompletten Artikel lesen Sie in der M&R 2/2015, erhältlich ab dem 27. Februar 2015 am Kiosk, im Bahnhofsbuchhandel oder im Abonnement. Die Ausgabe können Sie auch im M&R-Shop bestellen.
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