Künstler starten Petition für mehr Schutz, mehr Wertschätzung und mehr Möglichkeiten der Teilhabe an ihrem Schaffen
Jeder hat das Recht, »am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen« und »sich an den Künsten zu erfreuen«, heißt es in der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« der Vereinten Nationen. Im Grundgesetz der BRD findet sich lediglich ein Passus, der der Kunst Freiheit garantiert.
Weil das zu dürftig ist, haben die Musiker Hans-Eckardt Wenzel und Tino Eisbrenner sowie weitere Künstler im Dezember 2020 die Petition »Kultur ins Grundgesetz« initiiert, zu deren Erstunterzeichnern auch Wim Wenders und Konstantin Wecker gehören. Ihre Forderungen sind zwar etwas vage gehalten, aber »eine relative Unschärfe« gehöre dazu und bilde »den kleinsten gemeinsamen Nenner verschiedener Positionen«, erklärt Wenzel im Gespräch mit M&R. Alles andere müsse dann auf breiter Ebene diskutiert werden, sobald man sich Gehör verschafft habe.
»Die Pandemie zeigt«, so Wenzel weiter, »wie wertlos Kultur im Augenblick für die Politik ist. Theater und Konzertsäle werden in einem Atemzug mit Bordellen und Schwimmhallen genannt.« Darum führten zwei weitere Forderungen auch über die bloße Pandemie-Schadensbegrenzung hinaus: die Schaffung eines gesetzlichen Regelwerks, um Kunst- und Kulturschaffende vor unverschuldeten Verdienstausfällen zu schützen, sowie die Verankerung eines Grundrechts auf volle Teilhabe an Kultur und kultureller Bildung. Bei Letzterer solle es darum gehen, ergänzt Tino Eisbrenner, allen Erwachsenen, aber auch Kindern und Jugendlichen ohne finanzielle Hürden »das Erleben eines breiten Spektrums von Kunst und Kultur« zu ermöglichen.
red
Der Beitrag erscheint in der Melodie & Rhythmus 2/2021, erhältlich ab dem 19. März 2021 am Kiosk, im Bahnhofsbuchhandel oder im Abonnement. Die Ausgabe können Sie auch im M&R-Shop bestellen.